Prüfbefunde
Prüfungen vor Inbetriebnahme
Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für
1. elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
2. elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterun-
gen oder nach Instandsetzung,
3. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.